Kontraindikationen Hypnose
Sollten bei Ihnen einer oder mehrere der folgenden Umstände vorliegen, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Fachärztin, ob diese eine Hypnose in Ihrem Fall als unbedenklich einschätzt:
- Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen...)
- Persönlichkeitsstörungen
- Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
(Hier besteht das Risiko, einen Anfall auszulösen, deshalb sollte Hypnose unter diesen Umständen nur in einem Umfeld mit medizinischer Überwachung und Versorgung durchgeführt werden.) - Herzerkrankungen, kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
(Erst, wenn der behandelnde Facharzt eine mögliche Tiefenantspannung als unbedenklich ansieht - üblicherweise 3 Tage bis 6 Wochen nach dem Herzinfark / Schlaganfall) - Erkrankungen des zentralen Nervensystems
(nur in Klinik / Facharztpraxis wegen möglicher unerwünschter Nebenwirkungen) - Thrombose
(Durch die stark entspannende Wirkung der Hypnose mit deutlicher Weitung der Blutgefäße besteht bei Thrombose-Patienten das Risiko, dass der Thrombus zu rutschen beginnt.) - endogene Depression
- ADS
- geistige Behinderung
(Die Wirkung der Hypnose ist nicht kalkulierbar) - Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
(Prinzipiell bei allen stoffgebundenen Süchten, bei denen der Suchtstoff Auswirkungen auf die Trancefähigkeit hat. Hier sollte vorher ein Entzug stattgefunden haben.) - Einnahme von Psychopharmaka
(Die Wirkung der Hypnose ist nicht kalkulierbar) - Schwangerschaft
(Da Hypnose hier auf Mutter und Kind wirken würde, bzw. Tiefenentspannung vorzeitige Wehen auslösen könnte, wird grundsätzlich empfohlen, mit der Hypnose zu warten, bis das Kind geboren ist.)